Einzeltherapie
- Die gesetzlichen Krankenversicherungen
übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach einer Antragstellung gemeinsam mit der Therapeutin.
- Die privaten Krankenversicherungen
erstatten die Kosten für eine Psychotherapie, soweit Psychotherapie Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist. Die Anzahl der von der Versicherung gezahlten Therapiesitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.
- Für
Beihilfeberechtigte
werden laut Beihilfeverordnung die Kosten für eine Verhaltenstherapie nach Antragstellung gemeinsam mit der Therapeutin übernommen.